Die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeinde Edenkoben kommt. Seit Anfang September läuft das Projekt. Mit der Ehrenamtskarte „möchten wir Danke sagen, an Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und in ihrer Freizeit Verantwortung für andere und für das Gemeinwohl übernehmen“, so Bürgermeister Daniel Salm und Erster Beigeordneter Eberhard Frankmann.
83 Personen haben bisher die Ehrenamtskarte beantragt. Im Januar sollen diese Anträge dann bei der Vertragsunterzeichnung an die Staatskanzlei übergeben werden.
Partner des Ehrenamts aus der Verbandsgemeinde Edenkoben sind bisher das Freibad Edesheim, die Volkshochschule wie auch das Tourismusbüro des Vereins SÜW Edenkoben.
Im Januar wird die Vereinbarung zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz mit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz unterzeichnet werden. Mit im Gepäck werden dann auch die Anträge sein. Und sobald die ersten Ehrenamtskarten von der Staatskanzlei in der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben eintrefffen folgt eine Übergabe an die Ehrenamtlichen in einem würdigen Rahmen.
Eberhard Frankmann, Erster Beigeordneter: „Ich freue mich, dass schon so viele Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte beantragt haben. Ehrenamtlicher Einsatz ist das, was uns als Gesellschaft zusammenhält. Ob in Vereinen und Verbänden, den Kirchen oder bei der Feuerwehr. Nicht nur in der eigenen bequemen Komfortzone zu bleiben und nicht nur das eigene Wohl im Sinn zu haben, das zeichnet Viele in unseren Gemeinden aus. Und dieses Engagement muss öffentlich gemacht und wertgeschätzt werden. Mit der Ehrenamtskarte möchten wir hierzu einen Beitrag leisten.“
Die Ehrenamtskarte
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Dass Bereitschaftsdienste der Blaulichtfamilie nicht angerechnet werden, sei bedauerlich, betonte Frankmann und hofft auf eine Änderung.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine finanzielle Entschädigung erhält, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für Telefon, Büromaterial, Fahrten usw. die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.
Wer kann die Jubiläums-Ehrenkarte bekommen?
Mit der Jubiläums-Ehrenkarte können Ehrenamtliche, die sich bereits langjährig engagieren, eine besondere Wertschätzung erfahren. Voraussetzung für den Erhalt dieser Karte ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren, können die Karte erhalten. Es gelten die gleichen Vergünstigungen, die Karte gilt lebenslang.
Wie wird die Karte beantragt?
Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Das Formular ist hier zu finden.
Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.
Der Antrag ist dann an die Verbandsgemeindeverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und wieder an die Verbandsgemeindeverwaltung zur Überreichung an die Antragsteller übersandt. Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Nähere Informationen dazu hat Carmen Ziegler.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen im ganzen Land Rheinland-Pfalz.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben