Führerschein - Umtausch


Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, orientiert sich die Umtauschfrist am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Umtauschfrist endet am

1971 oder später

19. Januar 2025

Terminvereinbarung mit unserem Einwohnermeldeamt

Bei Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, orientiert sich die Umtauschfrist am Ausstellungsjahr Das Datum der Ausstellung finden Sie auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a.

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist endet am

1999 – 2001

19. Januar 2026

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 – 1/2013

19. Januar 2033

Der Umtausch Ihres Pkw- bzw. Motorradführerscheins erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Sie vereinbaren einen Termin beim Pass- und Meldeamt und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis. Hierfür benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Der Umtausch kostet 26,50 Euro.

Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre. Wichtig: Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen auch dann weiter unbefristet gefahren werden, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist bzw. das Ablaufdatum überschritten wurde.

Wichtig: Der Fahrer bzw. die Fahrerin riskiert in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Im Ausland können Sie jedoch Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Frist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Insbesondere das Anmieten eines Mietwagens kann problematisch werden.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben