Grundsteuer - Neuer Bescheid 2025


Mit der Grundsteuerreform geht einher, dass die bisherigen Grundsteuerbescheide mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren, sodass im Jahr 2025 alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide erhalten müssen.

Die uns vom Finanzamt digital übermittelten Daten haben einen dementsprechend großen Umfang, bei dem ein beträchtlicher Teil nicht ohne weiteres Zutun in unser Grundsteuerprogramm eingelesen werden kann. So müssen wir im Fachbereich Finanzen rund 8.000 Fälle der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und 12.000 Fälle der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) manuell prüfen und nachbearbeiten. Das erfordert einen enormen Zeitaufwand neben der allgemeinen laufenden Sachbearbeitung. Die nächsten Schritte: Sind die Fälle vollständig eingegeben, können Prognosen und Beispielrechnungen als fundierte Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Gemeinderäte bzw. für den Stadtrat Edenkoben ermittelt werden. Die Ratsmitglieder in den Gemeinden und in der Stadt müssen über die neuen Hebesätze einen Beschluss fassen. Aus diesen Gründen verzögert sich die Erstellung der neuen Bescheide.

Wann werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt?

Die Bearbeitung der bis dato noch offenen Fälle wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Die neuen Grundsteuerbescheide werden daher voraussichtlich erst im Mai verschickt werden können. Wir werden hierzu rechtzeitig informieren. 

Sie möchten wissen, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer sein wird?

Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer aufgrund der Grundsteuerreform sein wird, können Sie schon heute mit folgender Formel selbst ausrechnen: 

Neuer Messbetrag aus dem Grundsteuermessbetragsveranlagungsescheid des Finanzamtes Landau zum 1. Januar 2025
multipliziert
mit dem Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
oder mit dem Hebesatz der Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke).

Die jeweiligen Hebesätze in Ihrer Gemeinde finden Sie hier  

Was passiert mit SEPA-Lastschriftmandaten (Einzugsermächtigungen)?

Sie brauchen nichts zu veranlassen. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wir werden die neuen Forderungen erst nach Versand der neuen Grundsteuerbescheide abbuchen.

Was passiert mit Überweisungen und Daueraufträgen?

Bis zum Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide bitten wir Sie, keine Zahlungen auf bisheriger Grundlage an uns zu entrichten und bestehende Daueraufträge ruhen zu lassen.

Kontakt

Da im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform und den Grundsteuerbescheiden verständlicherweise viele Fragen aufkommen, möchten wir Sie bitten, uns aus organisatorischen Gründen per Email unter oder über unsere Information 06323 959-0 Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. 

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben