Edesheim
Ausschreibung eines kommunalen Grundstücks zur Errichtung eines Ärztehauses
Die Ortsgemeinde Edesheim verfolgt das Ziel, die medizinische Versorgung im Gemeindegebiet langfristig zu sichern und insbesondere im fachärztlichen Bereich nachhaltig auszubauen. Vor diesem Hintergrund wird im Wege einer Konzeptvergabe ein kommunales Grundstück mit einer Größe von ca. 1.100 m² nordöstlich der Gemeindehalle in Edesheim zur Errichtung eines fachärztlich ausgerichteten Ärztehauses veräußert.
Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Ansiedlung von Facharztpraxen zur Erweiterung und qualitativen Stärkung des bestehenden Versorgungsangebots. Die Gemeinde misst der Gewinnung fachärztlicher Strukturen besondere Bedeutung bei. Ergänzend ist die Einrichtung mindestens einer allgemeinmedizinischen Praxis vorgesehen, um eine ganzheitliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus sollen gewerbliche Nutzungen zugelassen werden, die in einem funktionalen Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen, beispielsweise physiotherapeutische Angebote oder sonstige gesundheitsnahe Dienstleistungen. Eine untergeordnete Wohnnutzung kann im Einzelfall zugelassen werden, sofern sie dem Hauptzweck der fachärztlichen Versorgung nicht entgegensteht.
Das zur Realisierung des Vorhabens erforderliche Planungs- und Baurecht wird in enger Abstimmung mit dem ausgewählten Bewerber geschaffen. Ein Anspruch auf Schaffung bestimmten Baurechts besteht nicht.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können am Gebäude voraussichtlich etwa zehn Stellplätze auf dem Grundstück des Ärztehauses hergestellt werden. Darüber hinaus notwendige Stellplätze sind gemäß den geltenden Vorschriften anderweitig nachzuweisen oder gegenüber der Ortsgemeinde abzulösen (10.000,00 EUR/je Stellplatz). Parallel zur Errichtung des Ärztehauses wird der Parkplatz an der Gemeindehalle neu hergestellt, sodass für Patienten und Besucher zusätzliche öffentliche Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen werden.
Der Kaufpreis beträgt 300,00 EUR je Quadratmeter. Im Kaufpreis enthalten sind die straßenrechtliche Erschließung sowie der Anschluss an das Wasser- und Abwassernetz. Weitere Hausanschlusskosten sowie projektbezogene Nebenkosten sind vom Erwerber zu tragen.
Die Fertigstellung des Gebäudes sowie die Aufnahme der ärztlichen Nutzung haben spätestens innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfolgen. Zur Sicherung dieser Verpflichtung werden entsprechende vertragliche Regelungen, insbesondere eine Bauverpflichtung, vereinbart.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Konzeptvergabe. Bewerber werden gebeten, ein qualifiziertes Nutzungskonzept bis spätestens 10.04.2026 unter bauleitplanung@vg-edenkoben.de einzureichen, das insbesondere die vorgesehenen fachärztlichen Disziplinen, die organisatorische Struktur, mögliche Kooperationen sowie die zeitliche Umsetzung darstellt. Die Qualität und Nachhaltigkeit des fachärztlichen Versorgungskonzeptes wird maßgebliches Kriterium der Vergabeentscheidung sein. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht. Die Ortsgemeinde Edesheim behält sich vor, das Verfahren jederzeit aufzuheben oder anzupassen.
gez. Christian Kocher Ortsbürgermeister