Grundsteuer-Reform
Wann werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt?
In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren ersten Grundsteuerbescheid nach der grundlegenden Reform des Grundsteuerrechts.
Berechnung des Grundsteuerwertes
Bis einschließlich 31.12.2024 galt das alte Grundsteuergesetz. Ab dem Jahr 2025 gelten die neuen Grundsteuerwerte, die aufgrund des neuen Grundsteuerrechts durch das Finanzamt ermittelt wurden. Die Berechnung des Grundsteuerwertes (u.a. Alter des Hauses, Wohnfläche, Bodenrichtwert) erfolgte zum Stichtag 01.01.2022. Diese Grundsteuerwerte sind Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge die das Finanzamt in zwei Bescheiden festgesetzt hat.
Bitte vergleichen Sie Ihre Angaben, die Sie beim Finanzamt eingereicht haben, mit den ermittelten Werten im Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid. Wurde in diesen beiden Bescheiden etwas falsch übernommen oder ergeben sich hieraus Fragen, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
Der Grundsteuermessbetrag ist für uns die Grundlage für die Berechnung Ihrer Grundsteuer. Multipliziert mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ergibt sich die Jahresforderung für die Grundsteuer. Die genaue Berechnung der Grundbesitzabgaben entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid 2025, den Sie in den nächsten Tagen von uns bekommen.
Bitte beachten Sie
1. Ergeben sich Fragen oder Änderungen, die die Bescheide des Finanzamtes betreffen (z.B. Grundstücksfläche, Alter des Hauses, Wohnfläche), wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Landau Tel.: 06341-913-0 oder an die im Bescheid vermerkte Durchwahl.
2. Ergeben sich Fragen oder Änderungen, die den Grundsteuerbescheid der Verbandsgemeinde betreffen (z.B. Haus oder Grundstück verkauft, Eigentümer stimmen nicht, Bankeinzug falsch), wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsteuerstelle bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Email oder 06323 959-146 oder -147
Sollten Sie bereits Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamtes eingelegt haben, erhalten Sie eine Änderung oder Antwort direkt vom Finanzamt. Der Grundsteuerbescheid der Verbandsgemeinde bleibt hiervon zunächst unberührt. Die Forderungen und Zahlungspflicht bleiben weiterhin bestehen. Erst nachdem ein Änderungsbescheid vom Finanzamt erlassen wurde, findet eine entsprechende Änderung des Grundsteuerbescheides statt.
Was passiert mit SEPA-Lastschriftmandaten (Einzugsermächtigungen)?
Sie brauchen nichts zu veranlassen. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wir werden die neuen Forderungen erst nach Versand der neuen Grundsteuerbescheide abbuchen.
Was passiert mit Überweisungen und Daueraufträgen?
Bis zum Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide bitten wir Sie, keine Zahlungen auf bisheriger Grundlage an uns zu entrichten und bestehende Daueraufträge ruhen zu lassen.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hier
Hintergrund
Mit der Grundsteuerreform geht einher, dass die bisherigen Grundsteuerbescheide mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren, sodass im Jahr 2025 alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide erhalten müssen.
Die uns vom Finanzamt digital übermittelten Daten haben einen dementsprechend großen Umfang, bei dem ein beträchtlicher Teil nicht ohne weiteres Zutun in unser Grundsteuerprogramm eingelesen wurde. So mussten im Fachbereich Finanzen rund 8.000 Fälle der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und 12.000 Fälle der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) manuell geprüft und nachbearbeitet werden. Das erfordert einen enormen Zeitaufwand neben der allgemeinen laufenden Sachbearbeitung. Die Ratsmitglieder in den Gemeinden und in der Stadt fassten über die neuen Hebesätze einen Beschluss.
Sie möchten wissen, wie hoch die zu zahlende Grundsteuer sein wird?
Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer aufgrund der Grundsteuerreform sein wird, können Sie schon heute mit folgender Formel selbst ausrechnen:
Neuer Messbetrag aus dem Grundsteuermessbetragsveranlagungsescheid des Finanzamtes Landau zum 1. Januar 2025
multipliziert
mit dem Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
oder mit dem Hebesatz der Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke).
Die jeweiligen Hebesätze in Ihrer Gemeinde finden Sie hier.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben