KIPKI Förderprogramme
Treiben Sie gemeinsam mit uns die Energiewende aktiv voran. Sie sind eingeladen, in unserer Verbandsgemeinde Veränderungen mit zu bewirken.
Mit Hilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) haben wir zwei Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger aufgestellt. Eines nehmen wir genauer unter die Lupe: Bis zum 31. Dezember 2024 werden 400 Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung in der Verbandsgemeinde Edenkoben mit je 100,00 EUR gefördert.
Bürgermeister Daniel Salm: “Durch die Landesmittel in Höhe von fast 600.000 Euro können alle profitieren: Bürgerinnen und Bürger, die Ortsgemeinden, die Stadt und die Verbandsgemeinde. So können wir gemeinsam die Energiewende aktiv vorantreiben. Denn Maßnahmen, die wir heute ergreifen, haben unmittelbare und weitreichende Konsequenzen für unsere kommenden Generationen.“
Die beiden Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger umfassen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks und einen Zuschuss für die Pflanzung eines klimaresistenten Baumes.
FÖRDERUNG ZUR PFLANZUNG KLIMARESISTENTER BÄUME
- Förderung in der Höhe von 100 Euro je Baum und Grundstück
- Baum muss den Qualitätsanforderungen 14/16 cm (Stammumfang) entsprechen und sich auf der Liste klimaresistenter Bäume der Verbandsgemeinde Edenkoben befinden - zu finden unter Link oder Shortlink …
- Je Antragsteller:in und Baum wird nur ein Baum gefördert.
- Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen, die über Flächen in der Verbandsgemeinde verfügen
- Baum muss im besiedelten Bereich (Innenbereich) gepflanzt werden
- zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg und Foto vor und nach der Pflanzung des Baumes
- Ausschlüsse sind: Baum befindet sich nicht auf der Liste klimaresistenter Bäume und entspricht nicht den Anforderungen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen (z. B. Bebauungsplan)
- Antragszeitraum endet zum 31. März 2025
- Liste der Bäume
- Die Bäume sind im Klima-Aboretum in Flemlingen gepflanzt und können dort angeschaut werden. Mehr zum Klima-Arboretum in Flemlingen
- Förderrichtlinie
FÖRDERUNG BALKONKRAFTWERK
Kommt für Sie ein Balkonkraftwerk in Frage, gibt es Voraussetzungen, gibt es Punkte, die zu beachten sind? Eine Checkliste der Verbraucherzentrale bietet bessere Orientierung:
- Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines Steckersolar-Gerätes? Ist dort möglichst viel Sonne?
- Sind der Montageort, die Steckdose und der Stromkreis auf dem technisch aktuellen Stand?
- Sind Vermieter:in oder Eigentümergemeinschaft einverstanden?
- Gibt es gegebenenfalls bau- oder satzungsrechtliche Einschränkungen, etwa durch Denkmalschutzvorschriften bei altem Ortskern?
- Welche Anforderungen stellt der Netzbetreiber und der eventuelle Fördergeber?
- Haben Sie das passende Angebot gefunden, das alle Anforderungen erfüllt? (Technik, Preis/Leistung, Lieferung, Montage und Anschluss, DGS-Sicherheitsstandard/künftig Gerätenorm)
Und weitere Informationen hat die Verbraucherzentrale (hier auszugsweise genannt) zusammengestellt: „Ein Balkonkraftwerk mit 400 Watt Leistung, das zum Beispiel verschattungsfrei an einem Südbalkon senkrecht montiert wurde, liefert etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Ihr Strombezug reduziert sich damit um etwa 200 Kilowattstunden. Je nachdem, wie viel Solarstrom Sie im Haushalt direkt verbrauchen können, kann der Eigenverbrauch höher oder niedriger sein.
Diese Strommenge entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Spülmaschine in einem Haushalt mit 2 Personen. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro kWh aus dem öffentlichen Netz bringt das im Beispiel von oben eine jährliche Ersparnis von rund 70 Euro. Wird durch ein größeres Modul mehr Strom erzeugt, wird auch mehr eigener Solarstrom verbraucht und der Eigenverbrauch erhöht.
Die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerke ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören die Anschaffungskosten, die Ausrichtung und Neigung des Moduls und der aktuelle Strompreis des Stromversorgers. Besonders sinnvoll ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei zwischen Südwest und Südost ausgerichtet ist. Die senkrechte Anordnung reduziert im Sommer die wenig nutzbaren Erzeugungsspitzen und erhöht dafür im Winterhalbjahr die nutzbaren Erträge. Höchste Jahreserträge kann ein Modul mit 30 Grad Modulneigung nach Süden bringen, oft werden auch für eine hohe Eigennutzung zwei Module in flacher West- und Ostausrichtung miteinander kombiniert, zum Beispiel auf dem Flachdach einer Garage.
Ganz wichtig ist technisch, dass der zugehörige Wechselrichter eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthält, nur dann darf er am Stromnetz betrieben werden. Achten Sie auch darauf, dass der Wechselrichter auf eine Ausgangsleistung (AC-Leistung) von maximal 800 Watt (AC) begrenzt ist. Da Steckersolar-Geräte für den Eigenverbrauch gedacht sind und nicht für die Netzeinspeisung, bleibt beim Zähler alles beim Alten. Technisch kann und darf Strom ins Netz fließen, wenn Sie Wechselrichter verwenden, die der Norm entsprechen. Durch das Steckersolar-Gerät könnte es vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben („Ferraris-Zähler“) rückwärts laufen. Deshalb tauscht der Netzbetreiber in diesem Fall den herkömmlichen Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um, der auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt wird. Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Sie das Gerät selbst in die Steckdose einstecken und in Betrieb nehmen. Ein Steckersolar-Gerät kostet etwa zwischen 350 und 600 Euro. Seit 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für diese Produkte. Weitere Beratung gibt’s im Fachhandel und bei Ihrer Elektrofachkraft.“
Information zur Förderung eines steckerfertigen Solargeräts (Balkonkraftwerk)
- Förderung in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt mit einer Leistung von 600 - 800 W
- Balkonkraftwerk muss den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit entsprechen
- Je Antragsteller:in und Wohneinheit ist nur ein Balkonkraftwerk förderfähig
- Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen als Mieter oder Eigentümer (selbst genutzt) mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Edenkoben
- Anbringung an geeignetem Standort (Ausrichtung, Verschattung)
- zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg sowie Foto des montierten Balkonkraftwerks, Registrierung im Marktstammdatenregister
- Ausschlüsse sind: gewerbliche Nutzung, einzelne Module von PV-Anlagen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen oder auch dem Denkmalschutz
- Antragszeitraum endet zum 31. Dezember 2024
- Förderrichtlinie
Die Fördervolumen betragen 40.000 Euro für Balkonkraftwerke und 10.000 Euro für die Baumpflanzung. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist keine Antragstellung mehr möglich.
Weitere KIPKI - Maßnahmen
In der Verbandsgemeinde
- PV Projekte Bilanzkreislaufmodel: FWH/Bauhof Kleinfischlingen, VG-Ratsaal, GS Edenkoben, FWH Edenkoben (265.450 Euro)
- Küche GS Roschbach (35.000 Euro)
- Beschattung Gäuschule (50.000 Euro)
- Intelligente Heizungsthermostate (25.000 Euro)
- Anschaffung Stromspeicher (55.037 Euro)
In den Ortsgemeinden
- LED Tausch 70 Prozent Förderung - 30 Prozent Eigenanteil Ortsgemeinden (114.640 Euro)