KIPKI

KIPKI Förderprogramme

Nur gemeinsam können wir Veränderungen bewirken. Das war unsere Intention bei unserem dreizügigen Maßnahmenplan, den wir mithilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) umsetzen werden. 

Bürgermeister Daniel Salm: “Durch die Landesmittel in Höhe von fast 600.000 Euro können alle profitieren: Bürgerinnen und Bürger, die Ortsgemeinden, die Stadt und die Verbandsgemeinde. So können wir gemeinsam die Energiewende aktiv vorantreiben. Denn Maßnahmen, die wir heute ergreifen, haben unmittelbare und weitreichende Konsequenzen für unsere kommenden Generationen.“

Die beiden Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger umfassen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks und einen Zuschuss für die Pflanzung eines klimaresistenten Baumes.

Information zur Förderung eines steckerfertigen Solargeräts (Balkonkraftwerk)

  • Förderung in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt mit einer Leistung von 600 - 800 W
  • Balkonkraftwerk muss den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit entsprechen
  • Je Antragsteller:in und Wohneinheit ist nur ein Balkonkraftwerk förderfähig
  • Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen als Mieter oder Eigentümer (selbst genutzt) mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Edenkoben
  • Anbringung an geeignetem Standort (Ausrichtung, Verschattung)
  • zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg sowie Foto des montierten Balkonkraftwerks, Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Ausschlüsse sind: gewerbliche Nutzung, einzelne Module von PV-Anlagen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen oder auch dem Denkmalschutz
  • Antragszeitraum endet zum 31. Dezember 2024
  • Förderrichtlinie 

Förderung zur Pflanzung klimaresistenter Bäume

  • Förderung in der Höhe von 100 Euro je Baum und Grundstück
  • Baum muss den Qualitätsanforderungen 14/16 cm (Stammumfang) entsprechen und sich auf der Liste klimaresistenter Bäume der Verbandsgemeinde Edenkoben befinden - zu finden unter Link oder Shortlink …
  • Je Antragsteller:in und Baum wird nur ein Baum gefördert.
  • Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen, die über Flächen in der Verbandsgemeinde verfügen
  • Baum muss im besiedelten Bereich (Innenbereich) gepflanzt werden
  • zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg und Foto vor und nach der Pflanzung des Baumes
  • Ausschlüsse sind: Baum befindet sich nicht auf der Liste klimaresistenter Bäume und entspricht nicht den Anforderungen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen (z. B. Bebauungsplan)
  • Antragszeitraum endet zum 31. März 2025
  • Liste der Bäume
  • Förderrichtlinie

Die Fördervolumen betragen 40.000 Euro für Balkonkraftwerke und 10.000 Euro für die Baumpflanzung. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist keine Antragstellung mehr möglich.

Weitere KIPKI - Maßnahmen

In der Verbandsgemeinde

  • PV Projekte Bilanzkreislaufmodel: FWH/Bauhof Kleinfischlingen, VG-Ratsaal, GS Edenkoben, FWH Edenkoben (265.450 Euro)
  • Küche GS Roschbach (35.000 Euro)
  • Beschattung Gäuschule (50.000 Euro)
  • Intelligente Heizungsthermostate (25.000 Euro)
  • Anschaffung Stromspeicher (55.037 Euro)

In den Ortsgemeinden

  • LED Tausch 70 Prozent Förderung - 30 Prozent Eigenanteil Ortsgemeinden (114.640 Euro)

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