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Schiedsamt der Verbandsgemeinde Edenkoben

"Schlichten statt richten"

Schiedsamt


Im Schiedsamt kann ein Streit zwischen Parteien in einem so genannten Sühnegespräch von einer Schiedsperson außergerichtlich geschlichtet werden.

Die Personen, die miteinander in Streit geraten sind, können bei der Schiedsperson der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben einen Antrag auf Schlichtung stellen. In einem Gespräch mit den Beteiligten, beim sogenannten Schlichtungstermin, versucht die Schiedsperson eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen und erzielen.

Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen sind möglich, beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

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