Renteninformation erhalten oder anfordern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos zu verlangen.

    Die Renteninformation ist eine Kurzauskunft über die beim Rentenversicherer gespeicherten Daten und gibt einen Ausblick auf künftige Rentenansprüche. Diese Auskunft ist wichtig, um gegebenenfalls Lücken in Ihrem Versicherungskonto durch entsprechende Nachweise zu bereinigen oder um verlässliche Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu erhalten.

    Sie erhalten jährlich automatisch eine ausführliche Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger. Die erste Renteninformation enthält zusätzlich den Versicherungsverlauf. Dies ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Edenkoben

    Einen zuverlässigen Service vor Ort bietet die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben an.  Anträge auf Kontenklärung, Versichertenrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung nehmen wir für Sie entgegen und leiten diese digital direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Auch bei allgemeinen Fragestellungen oder Erläuterung Ihrer Rentenauskunft, sowie bei Beratungsbedarf können wir Ihnen oft (auch telefonisch) weiter helfen.

    Die Rentensachbearbeitung ist grundsätzlich wie folgt besetzt: Dienstags, donnerstags und freitags von ca. 07.30 bis 12.00 Uhr

    Die teilweise zeitintensive Aufnahme von Anträgen kann in der Regel nur nach vorheriger Terminierung erfolgen. Terminvereinbarungen erfolgen grundsätzlich nur am Telefon.


  • Verfahrensablauf

    Als Rentenversicherter erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation per Post, sofern Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

    Ab Ihrem 55. Lebensjahr bekommen Sie anstelle der Renteninformation alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft zugesandt. Diese zeigt Ihnen zusätzlich Varianten mit und ohne Abschläge bei frühzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente.

  • Zuständige Stelle

  • Voraussetzungen

    Sie sind

    • älter als 27 Jahre
    • mindestens 5 Jahre rentenversichert
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Keine.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Benötigen Sie eine detaillierte Aufstellung der in Ihrem Versicherungsverlauf gespeicherten Daten, so können Sie eine Rentenauskunft beantragen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende