Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Erschließungsbeitragssatzungen der Ortsgemeinden.

    Für die Erschließungsbeiträge zur Kanalisation und Wasserversorgung sind die Verbandsgemeindewerke die richtigen Ansprechpartner.