Fundsachen melden und Nachfrage stellen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Schlüssel verloren, Geldbeutel unauffindbar, Kinderrucksack steht noch im Schulbus? In solchen Fällen ist und bleibt das Fundbüro eine der ersten Anlaufstationen. Das Portal fundbuerodeutschland.de hilft bei verlorenen oder gefundenen Gegenstände schnell und unkompliziert weiter, rund um die Uhr.

    In der Praxis funktioniert das beispielsweise so: Ein Bürger hat einen Geldbeutel in Edesheim gefunden und gibt diesen bei der Verbandsgemeinde Edenkoben ab, mit den Informationen wann und wo die Fundsache entdeckt wurde. Diese Daten werden im Portal als eine sogenannte Fundanzeige eingepflegt. Der Eigentümer hat mittlerweile den Verlust des Geldbeutels bemerkt, schaut unter fundbuerodeutschland.de im Bereich Edenkoben mit wahlweise zehn Kilometer Umkreis nach. Und tatsächlich, die Beschreibung eines verlorenen Gegenstandes und der Ort der Fundsache treffen zu. Der Eigentümer kann nun direkt eine Verlustanzeige aufgeben oder bei der Verwaltung anrufen und schließlich einen Termin vereinbaren. Die Verbandsgemeindeverwaltung händigt den gefundenen Gegenstand gegen Vorlage einer Legitimation und eine Gebühr von drei Euro an den Eigentümer aus.

    Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält auch alles, was in den Bussen von PalatinaBus von den Eigentümern vergessen wurde. Im Portal nicht erfasst werden jedoch Kleidungsstücke wie beispielsweise Mützen, Schals und Handschuhe. Hier werden die Eltern oder die Bürgerinnen und Bürger gebeten, telefonisch mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Generell werden Fundsachen sechs Monate aufbewahrt, ehe diese an den Finder übergeben, vernichtet oder versteigert werden. Auf Wunsch des Finders kann dem Eigentümer auch ein Finderlohn, abhängig vom Wert des Fundgegenstandes, berechnet werden.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende